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    Grundstruktur einer berührungslosen Autowaschanlage

    1. Eine Fahrzeugwaschmaschine, umfassend: einen äußeren Rahmen mit mindestens zwei oberen Rahmenelementen, die so geformt sind, dass sie auf ihrer Innenfläche eine Schiene definieren; ein zwischen gegenüberliegenden Rahmenelementen befestigtes Portal ohne Motor, das sich entlang der Schiene bewegen kann, wobei das Portal keinen internen Antriebsmechanismus aufweist; einen am Rahmen montierten Motor; eine Riemenscheibe und Antriebsstrangmittel, die am Motor und am Portal befestigt sind, sodass der Betrieb des Motors das Portal entlang der Schiene antreiben kann; mindestens zwei Wascharmanordnungen, die so am Portal befestigt sind, dass sie von diesem nach unten hängen; mindestens eine Wasserversorgungsleitung, die an mindestens einer der Wascharmanordnungen befestigt ist; und mindestens eine Chemikalienversorgungsleitung, die an mindestens einer der Wascharmanordnungen befestigt ist.

    2. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei die Wasserversorgungsleitung in einem Winkel von etwa 45 Grad von der normalen Leitung zu einem zu waschenden Fahrzeug weg ausgerichtet werden kann.

    3. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei die Chemikalienzufuhrleitung in einem Winkel von etwa 45 Grad von der normalen Leitung zu einem zu waschenden Fahrzeug weg ausgerichtet werden kann.

    4. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei die Wascharmanordnungen jeweils einen Wascharm umfassen, der so geschwenkt werden kann, dass er sich in einem Bereich von etwa 90 Grad bewegt, sodass die Wasserversorgungsleitung oder die Chemikalienversorgungsleitung von etwa 45 Grad auf eine Seite der normalen, auf das Fahrzeug gerichteten Linie bis zu etwa 45 Grad auf die andere Seite der normalen, auf das Fahrzeug gerichteten Linie gedreht werden kann.

    5. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei die Wascharmanordnungen jeweils einen Wascharm umfassen, der unter Verwendung von pneumatischem Druck nach innen in Richtung eines zu waschenden Fahrzeugs und nach außen von dem zu waschenden Fahrzeug weg bewegt werden kann, wobei die Wascharmanordnungen auf einem Gleitlager montiert sind, das an einem Querträgerrahmenelement befestigt ist, das an den oberen Rahmenelementen befestigt ist.

    6. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei sich die Wascharmanordnungen im Wesentlichen horizontal neben dem Fahrzeug von der Fahrzeugvorderseite zur Fahrzeugrückseite sowie im Wesentlichen horizontal auf das Fahrzeug zu und von diesem weg bewegen können.

    7. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei das Wasserzufuhrsystem unter hohem Druck steht und das Chemikalienzufuhrsystem unter niedrigem Druck steht.

    8. Die Maschine nach Anspruch 1, die ferner eine oder mehrere Schaumabgabedüsen umfasst, die am Portal befestigt sind.

    9. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei der Rahmen aus extrudiertem Aluminium besteht.

    10. Ein Fahrzeugreinigungssystem, umfassend: einen äußeren Rahmen mit einer Schiene, die an der Innenfläche von mindestens zwei oberen Elementen gehalten wird; ein motorloses Portal ohne internen Antrieb, das zwischen gegenüberliegenden Rahmenelementen befestigt ist, sodass es sich entlang der Schiene auf und ab bewegen kann; mindestens zwei Wascharmanordnungen, die so an dem Portal befestigt sind, dass sie von diesem nach unten hängen; und mindestens eine Wasserzufuhrleitung, die an mindestens einer der Wascharmanordnungen befestigt ist, wobei die Wasserzufuhrleitung eine Auslassdüse aufweist, die in einem Winkel von etwa 45 Grad von der Normallinie zu einem zu waschenden Fahrzeug weg zeigt.


    Veröffentlichungszeit: 30.12.2021