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    Grundstruktur einer berührungslosen Autowaschanlage

    1. Eine Fahrzeugwaschanlage, umfassend: einen Außenrahmen mit mindestens zwei oberen Rahmenelementen, die so geformt sind, dass sie eine Schiene auf ihrer Innenfläche bilden; einen motorlosen Portalrahmen, der zwischen gegenüberliegenden Rahmenelementen befestigt ist und sich entlang der Schiene bewegen kann, wobei der Portalrahmen keinen internen Antriebsmechanismus besitzt; einen am Rahmen montierten Motor; eine Riemenscheibe und eine Antriebswelle, die am Motor und am Portalrahmen befestigt sind, sodass der Motor den Portalrahmen entlang der Schiene antreiben kann; mindestens zwei Wascharmbaugruppen, die am Portalrahmen befestigt sind und von diesem nach unten hängen; mindestens eine Wasserzuleitung, die an mindestens einer der Wascharmbaugruppen befestigt ist; und mindestens eine Chemikalienzuleitung, die an mindestens einer der Wascharmbaugruppen befestigt ist.

    2. Die Maschine nach Anspruch 1, bei der die Wasserzuleitung in einem Winkel von etwa 45 Grad von der normalen Zuleitung zu einem zu waschenden Fahrzeug abgewinkelt sein kann.

    3. Die Maschine nach Anspruch 1, bei der die Chemikalienzuleitung in einem Winkel von etwa 45 Grad von der normalen Zuleitung zu einem zu waschenden Fahrzeug abgewinkelt sein kann.

    4. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei die Wascharmbaugruppen jeweils einen Wascharm umfassen, der so geschwenkt werden kann, dass er sich in einem Bereich von etwa neunzig Grad bewegen kann, sodass die Wasserzuleitung oder die Chemikalienzuleitung von etwa fünfundvierzig Grad auf die eine Seite der normalen, auf das Fahrzeug gerichteten Linie auf etwa fünfundvierzig Grad auf die andere Seite der normalen, auf das Fahrzeug gerichteten Linie gedreht werden kann.

    5. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei die Wascharmbaugruppen jeweils einen Wascharm umfassen, der mittels pneumatischem Druck nach innen zum zu waschenden Fahrzeug hin und nach außen vom zu waschenden Fahrzeug weg bewegt werden kann, wobei die Wascharmbaugruppen auf einem Gleitlager montiert sind, das an einem Querträgerrahmenelement befestigt ist, das an den oberen Rahmenteilen befestigt ist.

    6. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei sich die Wascharmbaugruppen im Wesentlichen horizontal entlang des Fahrzeugs von der Fahrzeugfront zur Fahrzeugrückseite sowie im Wesentlichen horizontal auf das Fahrzeug zu und von ihm weg bewegen können.

    7. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei das Wasserzufuhrsystem unter hohem Druck und das Chemikalienzufuhrsystem unter niedrigem Druck steht.

    8. Die Maschine nach Anspruch 1, ferner umfassend eine oder mehrere Schaumabgabedüsen, die am Portal befestigt sind.

    9. Die Maschine nach Anspruch 1, wobei der Rahmen aus stranggepresstem Aluminium gefertigt ist.

    10. Ein Fahrzeugreinigungssystem, umfassend: einen Außenrahmen mit einer auf der Innenfläche von mindestens zwei oberen Elementen geführten Schiene; einen motorlosen Portalrahmen ohne internen Antrieb, der zwischen gegenüberliegenden Rahmenelementen befestigt ist und sich entlang der Schiene auf und ab bewegen kann; mindestens zwei Wascharmbaugruppen, die am Portalrahmen befestigt sind und von diesem nach unten hängen; und mindestens eine Wasserzuleitung, die an mindestens einer der Wascharmbaugruppen befestigt ist, wobei die Wasserzuleitung eine Auslassdüse aufweist, die in einem Winkel von etwa 45 Grad zur normalen Waschrichtung des zu waschenden Fahrzeugs ausgerichtet ist.


    Veröffentlichungsdatum: 30. Dezember 2021